Reife Kirschen und Moral

Die Kirschen in Nachbars Garten. Bisher war das kein wirkliches Thema. An den beiden Kirschbäumen, die in zwei diagonal gegenüber liegende Ecken des verwilderten Gartengrundstücks neben meiner Arbeitsstätte stehen, erfreue ich mich seit einigen Jahren. Zur Zeit der Blüte, des satten Sommergrüns und der Fruchtreife. Der eine der beiden großen Bäume ist immer 2-3 Wochen früher dran als der andere. So sind dessen Kirschen jetzt schon überreif und fallen bereits ab, während der zweite genau auf dem Höhepunkt angekommen ist, was man am Wohlgeschmack der Kirschen leicht ablesen kann. Die Kirschen zu pflücken, auf die Idee ist in den letzten Jahren wohl niemand gekommen. Schon gar nicht mit der Leiter, denn die unten hängenden sind in der Minderzahl und der Baum ist sehr hoch. Umso mehr tat es mir leid, auf Wunsch von K. den türkischen Anliegern nahe zu legen, auf das Pflücken zu verzichten, da er den Baum bereits seinem Freund K. versprochen hatte, der einige Tage später anrückte und einen Teil der Kirschen erntete, wohl um sie einzukochen. Heute nun hat er meinen Kollegen und mir den zweiten Baum ,,frei gegeben“, ohne dass es große Wirkungen gehabt hätte. Ich fände es irgendwie unmoralisch, nun ein Recht in Anspruch zu nehmen, das anderen, die dem Baum mindestens genau so nahe, wenn nicht näher sind, nicht zuerkannt wurde. So können sie von mir aus einfach abfallen. Der Anblick an sich ist sowieso das Beste, wie die beiden Fotos illustrieren mögen:

Süßkirschen

Süßkirschen